Also wenn in Deutschland ein Richter einen Durchsuchungsbeschluß ablehnt, will das schon 'was heißen, denn das verursacht eine Menge Papierkram (mehr als das Ausstellen).
Die Ermittlungsrichterin lehnt es ab, eine Durchsuchung zu genehmigen. Das versteht der Staatsanwalt, der telefonisch den Antrag stellt, zu 100 %. Er gibt die Entscheidung der Richterin an die Polizei weiter. Aber weil die Beamten schon vor der Tür des Beschuldigten stehen, ignorieren sie das Wort der Richterin und durchsuchen. Spätere Begründung laut Durchsuchungsprotokoll: Gefahr im Verzuge.
Heftig! Willkommen im Polizeistaat!
via fefe











